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Alles Wichtige zur Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung bietet umfassenden Schutz auf Reisen und zählt zu den sinnvollsten Investitionen für Urlauber. Neben der Auslandsreisekrankenversicherung, die zu den wichtigsten Absicherungen zählt, umfassen Reiseversicherungen auch die Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung. Dabei variiert der Nutzen der einzelnen Versicherungen: Während die Auslandsreisekrankenversicherung nahezu unverzichtbar ist, ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung oft weniger sinnvoll. Einige Kreditkarten, wie die American Express Platinum Card, beinhalten bereits Reiseversicherungen, die allerdings meist nur bei Bezahlung der Reise mit der Karte greifen.

Überblick und wichtigste Fakten

Reiseversicherungen bieten Schutz in verschiedenen Bereichen – von medizinischen Notfällen bis hin zu Reiseabbrüchen oder Gepäckverlusten. Insbesondere die Auslandsreisekrankenversicherung ist für jeden Reisenden empfehlenswert, unabhängig vom Versicherungsstatus im Heimatland. Sie übernimmt Kosten, die gesetzliche oder private Krankenversicherungen nicht abdecken, wie z.B. einen notwendigen Rücktransport. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kommt für Stornokosten auf, falls eine Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden muss – eine Überlegung wert bei teuren Reisen. Die Reisegepäckversicherung hingegen wird aufgrund der begrenzten Erstattungshöhen und vorhandener Alternativen wie der Hausratversicherung kritisch betrachtet.

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Weitere Informationen

Verschiedene Faktoren beeinflussen den Versicherungsschutz und die Kosten: von der Anzahl der reisenden Personen über das Alter bis hin zur Wahl zwischen Jahres- und Einmalpolice. Auch die Reiseregion spielt eine Rolle – manche Tarife decken weltweite Reisen ab, andere beschränken sich auf Europa oder schließen die USA und Kanada aus. Eine sorgfältige Auswahl und der Vergleich der Konditionen sind entscheidend, um den optimalen Schutz zu finden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung springt ein, wenn während der Reise medizinische Behandlungen notwendig werden. Von der ambulanten bis zur stationären Behandlung, von Notoperationen bis hin zu schmerzstillenden Zahnbehandlungen – die Versicherung deckt ein breites Spektrum ab. Besonders wichtig ist der Schutz bei Reisen außerhalb der EU, wo gesetzliche Krankenversicherungen keinen oder nur begrenzten Schutz bieten. Die Kosten für eine solche Versicherung sind im Verhältnis zum Leistungsumfang gering.

Fazit

Eine umfassende Reiseversicherung sichert Sie gegen viele Risiken auf Reisen ab und sollte bei der Urlaubsplanung nicht fehlen. Während die Auslandsreisekrankenversicherung für alle Reisenden essenziell ist, sollte die Notwendigkeit weiterer Versicherungen wie der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung individuell geprüft werden. Die Reisegepäckversicherung ist hingegen meist entbehrlich.

Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung

1. Was deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab?

Antwort: Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlungen, unaufschiebbarer Operationen, medizinischer Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen. Bei vielen Tarifen sind zudem ein Krankenrücktransport zum Wohnort und Bergungskosten inkludiert.

2. Ist eine Reiseversicherung auch bei vorhandener gesetzlicher Krankenversicherung notwendig?

Antwort: Ja, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte empfehlenswert, da sie Kosten übernimmt, die von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht oder nur teilweise getragen werden, wie zum Beispiel den Krankenrücktransport oder Behandlungen außerhalb des Geltungsbereichs der gesetzlichen Krankenversicherung.

3. Was unterscheidet eine Reiserücktritts- von einer Reiseabbruchversicherung?

Antwort: Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie eine Reise vor dem geplanten Beginn absagen müssen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Jobverlust. Eine Reiseabbruchversicherung tritt in Kraft, wenn die bereits angetretene Reise aus versicherten Gründen vorzeitig beendet werden muss. Beide Versicherungen bieten finanziellen Schutz bei nicht antretbaren oder abgebrochenen Reisen.

4. Macht eine Reisegepäckversicherung Sinn?

Antwort: In den meisten Fällen ist eine Reisegepäckversicherung nicht notwendig, da für verlorengegangenes, beschädigtes oder verspätet ankommendes Gepäck bereits gesetzliche Entschädigungsansprüche bestehen und wertvolle Gegenstände besser im Handgepäck transportiert werden sollten. Die Leistungen der Versicherung übertreffen die gesetzliche Entschädigung meist nicht signifikant.

5. Sind Corona-Erkrankungen in Reiseversicherungen mitversichert?

Antwort: Bei den meisten aktuellen Reiseversicherungstarifen sind Corona-Erkrankungen mitversichert. Bei älteren Tarifen kann es jedoch vorkommen, dass diese nicht abgedeckt sind. Es ist ratsam, vor Abschluss der Versicherung direkt beim Anbieter nachzufragen.

6. Was sollte bei der Wahl einer Reiseversicherung beachtet werden?

Antwort: Beim Abschluss einer Reiseversicherung sollten Sie auf den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Deckungssummen, das Vorhandensein von Selbstbeteiligungen, die Gültigkeit in den Reiseländern und mögliche Ausschlüsse achten. Vergleichen Sie Angebote, um den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse zu finden.

7. Kann eine Reiseversicherung für nur eine Reise abgeschlossen werden?

Antwort: Ja, es ist sowohl möglich, Einmal-Policen für einzelne Reisen als auch Jahresverträge für alle Reisen innerhalb eines Jahres abzuschließen. Ein Jahrestarif empfiehlt sich besonders, wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen.

8. Bis wann muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Antwort: Eine Reiserücktrittsversicherung sollte möglichst zeitnah nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Für Einmalschutz muss in der Regel eine Buchungsfrist beachtet werden, zum Beispiel bis 1 Monat vor Reiseantritt.

9. Gibt es Altersgrenzen für den Abschluss einer Reiseversicherung?

Antwort: Bei vielen Reiseversicherungen steigt der Beitrag mit dem Alter des Versicherten. Einige Versicherungen setzen auch maximale Eintrittsalter für den Versicherungsabschluss fest. Details variieren je nach Anbieter und Tarif.

10. Bieten Kreditkarten ausreichenden Reiseversicherungsschutz?

Antwort: Viele Kreditkarten beinhalten Reiseversicherungen, allerdings oft nur bei Bezahlung der Reise mit der Karte. Die Leistungen dieser inkludierten Versicherungen sind häufig nicht umfassend. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Bedarf eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

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