In Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ein Grundniveau an Gesundheitsbehandlungen für ihre Versicherten zu gewährleisten. Trotzdem variieren die Leistungen zwischen verschiedenen Krankenkassen, und nicht alle Behandlungen sind in den Standardleistungen enthalten. Ein Überblick über die Kernleistungen und zusätzliche Angebote kann Versicherten helfen, ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.

Grundleistungen der Krankenkassen
Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung haben. Zu den grundlegend übernommenen Leistungen gehören übliche Arztbesuche, Behandlungen von Krankheiten, Standardimpfungen und Therapien für schwerwiegende Erkrankungen. Auch das Krankengeld fällt unter diese Kategorie, wobei Versicherte nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten können.

Übernahme von Medikamenten und Krankenhauskosten
Die meisten Medikamente werden von den Krankenkassen bezahlt, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro, geleistet werden muss. Bei einem Krankenhausaufenthalt ist ebenfalls ein täglicher Eigenanteil von 10 Euro für maximal 28 Tage zu entrichten.

Spezielle Therapien und Behandlungen
Bei der Frage, ob Therapien wie Psychotherapie, Akupunktur oder Homöopathie übernommen werden, zeigen sich Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Während Akupunktur unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen) von den Krankenkassen getragen wird, ist die Übernahme von Kosten für Homöopathie weniger einheitlich geregelt. Einige Kassen bieten hierfür Zusatzleistungen, andere nicht.

Zuschüsse zu Vorsorge und Rehabilitation
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, wie Krebsfrüherkennung, werden je nach Alter und Geschlecht der Versicherten übernommen. Rehabilitation und Kuren werden ebenfalls unterstützt, wenn sie medizinisch notwendig sind, wobei auch hier bei stationären Aufenthalten ein täglicher Eigenanteil fällig wird.

Schwangerschaftsabbrüche und Sehhilfen
Schwangerschaftsabbrüche werden unter bestimmten Bedingungen, wie medizinische Notwendigkeit oder nach einer Straftat, von den Krankenkassen finanziert. Die Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen ist hingegen stark eingeschränkt und wird meist nur bei sehr hoher Sehbeeinträchtigung gewährt.

Was wird nicht übernommen?
Nicht alle angebotenen medizinischen Leistungen sind durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet regelmäßig über die Zulassung neuer Behandlungsmethoden und lehnt solche ab, die als unwirtschaftlich oder nicht zweckmäßig betrachtet werden. Dazu gehören oft alternative Behandlungsmethoden wie die Elektro-Akupunktur oder die Magnetfeldtherapie.

Zukünftige Entwicklungen
Aktuelle Diskussionen und geplante Gesetzesänderungen könnten die Landschaft der Krankenversicherungsleistungen weiter verändern. So ist beispielsweise das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz in Planung, welches weiterhin die Kostenübernahme für bestimmte Formen der Alternativmedizin wie Homöopathie ermöglicht. Zusätzlich gibt es Bestrebungen, bestimmte Selbstzahlerleistungen, die von medizinischen Fachgesellschaften als schädlich eingestuft werden, zu verbieten.

In einem immer komplexeren Gesundheitssystem ist es für die Versicherten wesentlich, über die jeweiligen Leistungen ihrer Krankenkasse gut informiert zu sein, um alle verfügbaren Vorteile nutzen zu können. Wenn Sie zusätzliche Leistungen im ambulanten oder stationären Bereich haben möchten, ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll.