Ein Diebstahl im Urlaub kann den entspannten Urlaub schnell in Stress verwandeln. Ob es sich um das verschwundene Handy, eine gestohlene Geldbörse oder entwendete Gepäckstücke handelt – die Situation ist unangenehm und kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, sich gegen solche Risiken abzusichern. Eine dieser Optionen ist die Hausratversicherung mit einer sogenannten Außenversicherung. Was das bedeutet und welche Einschränkungen es gibt, wird im Folgenden erläutert.

Was ist die Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist ein Bestandteil der Hausratversicherung, der Versicherungsschutz auch außerhalb des heimischen Versicherungsortes gewährt. Dies gilt in der Regel für vorübergehende Aufenthalte, wie etwa Urlaubsreisen. Die Deckung kann jedoch je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Während Basistarife oft nur bis zu drei Monate Schutz bieten und Entschädigungsgrenzen von 10% der Versicherungssumme aufweisen, können Top-Tarife bis zu 12 Monate und in Höhe der vollen Versicherungssumme absichern.

Was ist im Urlaub versichert?
Die Außenversicherung deckt häufig Einbruchdiebstähle und Raub ab. Das bedeutet, wenn Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen werden oder eine Handtasche auf offener Straße geraubt wird, könnte die Hausratversicherung greifen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Begrenzungen. So wird der Diebstahl von Wertsachen aus einem Auto oft nur unter bestimmten Bedingungen versichert, etwa wenn das Auto in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke geparkt war.

Was ist nicht versichert?
Einfacher Diebstahl, wie etwa der Diebstahl durch eine Putzfrau oder einen Techniker, ist nicht versichert. Auch der Diebstahl aus einem Safe im Hotelzimmer fällt in der Regel nicht unter die Deckung der Hausratversicherung, es sei denn, es gab Einbruchspuren. Ebenso sind Trick- und Taschendiebstähle in der Regel nicht abgedeckt, da es sich um keine versicherten Gefahren handelt.

Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Zusätzlich zur Hausratversicherung können Reisegepäckversicherungen Schutz bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks während der Reise bieten. Diese Versicherungen können auch sinnvoll sein, wenn das Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt. Eine Mietwagenversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, insbesondere um gegen Diebstahl des Mietwagens abgesichert zu sein.

Was tun bei einem Diebstahl im Urlaub?

Im Falle eines Diebstahls ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die folgenden Schritte zu befolgen:

  1. Erstelle eine Liste der gestohlenen Gegenstände: Notiere alle fehlenden Wertgegenstände, um später den Schaden korrekt melden zu können.
  2. Sperre gestohlene Bank- oder Kreditkarten: Falls solche Karten gestohlen wurden, sollten sie sofort gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.
  3. Erstatte Anzeige bei der örtlichen Polizei: Diese Anzeige ist oft erforderlich, um Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen.
  4. Kontaktiere die deutsche Botschaft oder das Konsulat: Wenn Ausweisdokumente gestohlen wurden, können sie dir bei der Ausstellung neuer Dokumente helfen.
  5. Informiere deine Versicherung: Melde den Diebstahl so schnell wie möglich deiner Versicherung, um den Anspruch geltend zu machen.

Diebstahl im Urlaub kann eine unangenehme Erfahrung sein, doch mit der richtigen Absicherung und einem klaren Vorgehensplan lässt sich der Schaden oft zumindest finanziell begrenzen. Eine gut ausgestattete Hausratversicherung mit einer Außenversicherung kann in solchen Situationen ein wertvolles Sicherheitsnetz bieten.